Zweite-Wiener-Schule-Regel für Vorzeichendauer

Die Regel für die Vorzeichendauer der Zweiten Wiener Schule besagt, dass ein Vorzeichen nur für die Note gilt, an der es angegeben ist. An allen Noten wird, unabhängig von der Tonart, ein Vorzeichen angezeigt, also auch Auflösungszeichen an nicht alterierten Noten.

Diese Regel für die Vorzeichendauer wurde von Schönberg und anderen Komponisten der Zweiten Wiener Schule verwendet.

Sie können die Optionen innerhalb der Vorzeichendauer-Regel der Zweiten Wiener Schule anpassen, wenn Sie die Regel für die Vorzeichendauer ändern, und gleichzeitig festlegen, ob eine sofortige Wiederholung derselben Note innerhalb desselben Taktes eine Wiederholung des Vorzeichens erfordert.